Dienstag, 15. Oktober 2019

An alle Geschlechter! Auch an die, von denen wir heute noch gar nichts wissen.




Jobtitel (m/w/d) oder auch (m/w/x). So liest man es heutzutage landauf landab in Stellenannoncen und anderswo. Das ist gut so, denn niemand soll sich ausgeschlossen fühlen. Allerdings gibt es subtile Versuche darauf hinzuweisen welches Geschlecht, vom Jobanbieter bevorzugt wird. Da heißt es dann etwa ‚Friseurin (w/m/d)‘. Oder ein Opernchor sucht einen Bass-Bariton (m/w/d). Warum nicht?
In verflossenen Zeiten war man noch nicht so weit mit der Gendergerechtigkeit. Wer hier nach Hinweisen sucht, möge die Augen aufsperren und sich historische Grabsteine genauer betrachten. Damals war es durchaus üblich, Ehefrauen ihren Ehemännern zuzueignen, ihnen zunächst den eigenen Vornamen und somit die eigene Identität selbst nach dem Ableben vorzuenthalten.


Ein derartiges Grabmonument ist kein Einzelfall - zumindest auf dem Kölner Melaten Friedhof. Auffällig: Die meisten Patriarchen, die sich derartige Monumente setzten, sind Juristen. Als mögliche Erklärung hierfür mag angeführt werden, dass Juristen von Haus aus ein feines Gespür für Eigentums- und Besitzverhältnisse mitbringen.
Machen wir einen Sprung in Richtung Gegenwart, in eine Zeit allerdings, in der das ‚m/w/d‘ mit all seinen Implikationen noch nicht im allgemeinen Bewusstsein angekommen war. Dennoch zeugt der Text auf der Anzeige von dem Bemühen, niemanden außen vor zu lassen, niemanden auszugrenzen.



Offensichtlich prangt die Anzeige schon einige Jahrzehnte über der Werkstatt. Heute hieße es wohl:
‚Schneiderei für Änderungswillige M/W/D‘