Dienstag, 1. Oktober 2013

Das Adjektiv. Das unbekannte Wesen.




Die Personalvermittlung Dr. Str. und Partner sucht  für ein Unternehmen eine Fachkraft  für Mode PR. In der Anzeige lesen die Arbeitswilligen:
"Du blickst erfolgreich auf ein Studium der Kommunikationswissenschaften oder Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Marketing oder einen vergleichbaren Studiengang zurück"

An dieser Stelle mag man Dr. Str. und seinen Partnern(m/w) zurufen:  Auch wenn Sie es nicht für möglich halten. Es gibt einen Unterschied zwischen Adverb und Adjektiv!  In obigem Zitat ist "erfolgreich"  das Adverb und beschreibt somit wie ich etwas tue. Ich blicke zurück und zwar erfolgreich. Das ist leicht getan. Denn allein die Tatsache, dass ich zurückblicken kann, macht die Tätigkeit des Zurückblickens bereits erfolgreich. Der Erfolg hat sich eingestellt, indem ich blicke. Nun sagt die Art und Weise des Blickens überhaupt und gar nichts über die Qualität dessen aus, was in den  Blick gerückt wird. Theoretisch könnte ich auch auf eine Ansammlung von Katastrophen, die mit Ach und Krach dann noch zu einem Abschluss des Studiums  führten, zurückblicken. Das scheinen Dr. Str. und seine Partner wohl kaum sagen wollen.  Sie wollten wohl das "erfolgreich" in Zusammenhang mit "Studium" sehen.  Tusch für das Adjektiv.  Dann hätten Dr. Str. & Partner allerdings schreiben müssen:  "Du blickst auf ein erfolgreiches Studium zurück." Der Arbeitswillige hofft, dass der Unterschied zwischen Adverb und Adjektiv nun einigermaßen klar geworden ist.
Und dann gibt es in der Anzeige einen weiteren Punkt, an dem der Sinn sich enttäuscht anderen Beschäftigungen zuwendet. Es heißt:

"Die besondere Arbeitsatmosphäre sowie ein sehr gutes Gehalt werden Dich überzeugen".

Das ist ja schon mal prima. Wer lässt sich nicht gerne von einem guten Gehalt überzeugen. Dass das Unternehmen ein gutes Gehalt  zahlt, steht  außer Zweifel. Zudem werden die Arbeitswilligen durchgehend geduzt. Das ist  wohl die besondere Arbeitsatmosphäre . Weiter im Text.

 "Dann sende bitte Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe Deiner Verfügbarkeit und Deiner finanziellen Vorstellungen an uns als beauftragte Personalberatung per E-Mail..."

Jetzt fragt sich natürlich der Arbeitswillige, warum man seine Gehaltsvorstellungen noch nennen sollte, weil das Gehalt ja bereits sehr gut ist. Sollte man schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einem sehr guten Gehalt bin ich einverstanden. Weniger sollte es aber nicht sein. Auch nicht als Jahresgehalt. 
Aber Vorsicht scheint geboten. Das sind nämlich alles Füchse bei Dr.Str. & Partnern. (m/w). Obwohl sie  Adjektive und Adverbien verwechseln.  Die Gehaltsfrage ist ziemlich entscheidend.  Sagt der Arbeitswillige etwa, er wolle 20K p.a., dann verkündete er damit, dass er so etwas für ein sehr gutes Gehalt hielte. Schlimmstenfalls würden seine potenziellen Duzbrüder und - schwestern den Kopf schütteln und sagen.  Was für ein Volltoni? Der/die hat ja Nullahnung. Oder man gibt 200K an. Dann sagen sie auch: Was für ein  Megahorst. Der hat ja keine Ahnung.  Merke:  Was Arbeitswillige für ein gutes ( schon wieder ein Adjektiv) halten, muss nicht mit der Definition von "gut" seitens des potenziellen Arbeitgebers übereinstimmen.