Derzeit tapezieren die Brauer des Münchner Spatenbieres
die Plakatwände für jeden sichtbar – und so soll Werbung ja auch sein – mit
Werbebotschaften. Eine unter anderen ist die arg in die Jahre gekommene
gereimte Aufforderung: „Lass Dir raten, trinke Spaten!“ Nun mag mancher
oder manche gerne mehr wissen über Spatenbier und was daran so empfehlenswert
ist. In solchen Fällen hilft seit geraumer Zeit das Internet. Und richtig. Das
Bier hat einen eigenen Webauftritt. Aber so einfach mal herumklicken und
Wissenswertes zu sammeln, geht erst einmal nicht. Denn auf der Landingpage
findet sich eine Eingabemaske und folgender Hinweis:
„SPATEN unterstützt ausschließlich legalen und verantwortungsbewussten
Genuss von Bier. Wir bitten Sie deshalb, zum Besuch dieser Seite zu bestätigen,
dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum ein:“
Der Schutz Minderjähriger ist hoch löblich und funktioniert. Wird aus der
Datumseingabe ersichtlich, dass der Seitenbesucher vielleicht erst 14 Jahre alt
ist, geht es nicht weiter. Dann gibt es weder Informationen noch reizvolle
Bilder von Bier im Glas, in der Flasche, im Krug. Wir merken uns in dem
Zusammenhang mal das Adjektiv ‚verantwortungsbewusst‘.
Die guten Leute wissen, warum sie eine derartige Vorsichtmaßnahme
einziehen. Wie oft hört man von Jugendlichen, die unbeaufsichtigt im Netz
surfend auf Darstellungen von Bier gestoßen sind, zu lange bei der Betrachtung
verweilten und schließlich sturzbetrunken vom Stuhl kippten. Das ist nicht
schön. Ein Tipp an Erziehungsberechtigte. Sollten Sie mit ihren Kindern auf
eine Bierwerbung - etwa auf Plakatwänden – treffen, so halten sie den Ihnen
Anvertrauten die Augen zu. Es ist erwiesen, dass das Betrachten einer
Bierabbildung in jedweder Form den Blutalkoholspiegel junger Menschen steigen
lässt. Bereits eine Betrachtungsdauer von 3 Minuten lässt eine Teilnahme am
Straßenverkehr mit Fahrrad oder Roller nicht mehr zu.
Soweit fast alles richtig gemacht, Bierbrauer. Leider ist der Bierunternehmer
nicht konsequent bei der Wahrnehmung umfassender Verantwortung. Und das hinsichtlich
sprachlicher und ästhetischer Bildung. Auf diversen Plakaten ist zu lesen:
Ist das Bier im Kruge leer,
schau im Bart
da ist noch mehr.
‚Bier‘ ist hier das Subjekt des Satzes und das soll leer sein. Bier kann
allerdings nicht die Eigenschaft ‚leer‘ annehmen. Folglich ist diese Aussage
völliger Blödsinn. Jetzt wird es eklig. Man soll im Bart nachschauen, ob sich
dort noch Bier befindet, den Bart auslutschen, um auch das letzte Restchen Bier
schlabbern zu können. Oder man soll den Bart auswringen, um den Krug wieder ein
wenig zu füllen?
Wohin soll das führen? Unbedarfte noch nicht durchzivilisierte Jungmenschen
werden eingedenk dieser Aufforderung auf die Idee kommen, unvorbereitete
Bartträger zu überfallen, deren Bärte zu wringen oder auszusaugen, nur um auch
an ein wenig original Spatenbier zu gelangen. Das kann ja heiter werden.