Donnerstag, 6. März 2014

Kein Job: Wegen Arbeitsrecht




Der  Arbeitswillige hat eine Absage geschossen  bei der Agentur, die inmitten der hippen Metropole in einer architektonisch oberhippen Location residiert. Schade, da wollte er doch dabei sein, weil ja  hippes Ambiente bekannter weise auch den Speichelfluss der Kreativität anregt.  Da martert man sich doch das Hirn, warum es diesmal nicht geklappt hat und fragt nach. Die Antwort - immerhin gibt es eine Antwort - liest sich dann so:

"Hallo Anton Strumpf
vielen Dank für deine E-Mail.
Wir haben für die Stelle viele Bewerbungen bekommen und müssen leider eine
Vorauswahl treffen. Leider können wir dabei nicht jede Bewerbung
berücksichtigen.
Aus arbeitsrechtlichen Gründen können wir dir keine genaueren Gründe nennen. (...)
Wir wünschen dir alles Gute und verbleiben
mit besten Grüßen"

Oh verdammt. Jetzt ist auch schon das Arbeitsrecht gegen eine bezahlte Beschäftigung. Oder hat der Arbeitswillige da etwas falsch verstanden. Nachfragen!

"Hallo Linda S.
das ist ja erschütternd. Was Du in Deiner Mail sagst ist: Die Gründe für die
Ablehnung lassen sich mit dem Arbeitsrecht nicht vereinbaren. Was mögen das
nur für Gründe sein? Vielleicht könnt Ihr noch einen klitzekleinen Grund
nennen, der gesetzeskonform ist. Ich bin sicher, der wird sich finden
lassen.
Ach ja, just heute fand ich die Position erneut in einer Jobbörse
annonciert.

Herzlichst
Dein Anton "