Donnerstag, 18. Dezember 2014

Rechtliche Grauzonen



Ab und an wollen Arbeitswillige wissen, warum genau die mit viel Fleiß und Hoffnungen verfasste Bewerbung nicht den erwünschten Erfolg gehabt hat. Fragen kostet ja nichts. Also denn mal los und nachgefragt. Meist gibt es keine Antwort. Hier bei dem Unternehmen aus Künzelsau schon. Frau T. schreibt: 

"Sehr geehrter Herr Arbeitswilliger,
 aufgrund der AGG können wir leider keinen Grund dazu geben.
Falls Sie andere interessanten Stellen auf unserer Homepage finden, können Sie sich wiederbewerben.
 Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
 Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
 i. A. Francesca T.
International Human Resources °

OOOPS ! Das AGG also. Für Nichteingeweihte. Hinter dem Kürzel verbirgt sich das grooßartige Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Das soll verhindern, dass Menschen aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht(liche Orientierung), Herkunft oder Alter beim Bewerbungsprozess durch das Raster fallen. Offensichtlich wirkt das grooßartige Gesetzt verblüffend effizient. Und das, obwohl es doch einigermaßen schwammig  ist. Da muss der Arbeitswillige noch mal nachhaken.

" Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe sie dahingehend, dass, falls Sie mir die tatsächlichen Gründe für eine Ablehnung nennen würden, Sie eingestehen müssten, gegen das AGG verstoßen zu haben. Da ich keinerlei Angaben über meine politische, religiöse oder sexuelle Orientierung gemacht habe, diese aus meinen Unterlagen auch nicht herausgelesen werden können,  bleiben noch zwei Bereiche: Nichtdeutsche Herkunft oder Alter. Ersteres ist auszuschließen. Bleibt folglich die Diskriminierung von Alters wegen. Es wäre freundlich, wenn Sie mir erklärten, ab welchem Alter potenzielle Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen nicht mehr willkommen sind. So könnte ich dann sehr schnell feststellen, ob es sich für mich lohnt, auf der Homepage nach eventuell interessanten Stellen zu fahnden.
Mit besten Grüßen nach Künzelsau"

Eine etwaige Antwort von Frau T. wird nachgereicht.