Donnerstag, 21. Juli 2011

Die Aufgaben eines Redakteurs

Der Arbeitswillige stößt auf die Anzeige Zeitarbeitsfirma "Job Dingsbums". Dort wird ein Redakteur gesucht. Anspruchsvoll sei die Tätigkeit bei einem regionalen Telekommunikationsunternehmen, informiert die Annonce.
Kurze Recherchen ergaben, bei dem Unternehmen handelt es sich um die Telekom.
Prima, dachte sich der Arbeitswillige. Zeitarbeit hin oder her…. Das ist eben der Lauf der Zeit.
Zunächst schickt er die Bewerbung.

Zwei Tage darauf noch einen Nachtrag:

Sehr geehrte Frau G.
ich möchte Ihnen meine Hilfe anbieten. Gegen ein angemessenes Honorar bin ich bereit, Ihre Annoncen auf Konsistenz und Rechtschreibung zu prüfen.
Denn bei der Anzeige für die o.a. Position fielen mir diverse Fehler ins Auge, die nicht ohne Weiteres als Flüchtigkeitsfehler durchgehen.
1) Gesetzt bei Ihrem Kunden handelt es sich um die Telekom, versteht sich das Unternehmen nicht als "Global Player"?
2) ... Redakteur, die mit ihren Ideen ...
3) Ansprechpartner des (...) Informationsmanagement (!)

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.“


Die Zeit vergeht. Der Arbeitswillige hakt nach und bekommt folgende Antwort

„Sehr geehrter Herr ,
Ihre Bewerbung haben wir dankend erhalten.
Leider hat Ihre zweite E-Mail eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch ausgeschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen“

Was ist da zu tun? Das verlangt nach einer Erklärung. Und so retourniert der Arbeitswillige:

Sehr geehrte Frau G.,
es tut mir sehr leid, dass meine Mail Sie verärgert hat. Ich hatte nach einiger Überlegung den Text, der von Ihnen geschalteten Anzeige, eher als eine Art "Eingangstest" aufgefasst. Denn es gehört zum Tätigkeitsbereich eines Redakteurs, offensichtliche Fehler zu identifizieren und zu beheben. So - meine Überlegung - sind die Fehler in dem Anzeigentext mit der Absicht hinein redigiert worden, mögliche Kandidaten zu einer Reaktion zu bewegen und auf diesem Wege zugleich einen ersten Eindruck von der Qualifikation des Bewerbers zu erhalten.
Offensichtlich habe ich mich getäuscht. Ich bitte um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen


Tja, wieder nichts.

Samstag, 12. Februar 2011

Weniger ist mehr bei der Berufsbekleidung

Weniger ist mehr bei der Berufsbekleidung.

Für die Tätigkeit als Türsteher soll der Arbeitswillige folgende Qualitäten mitbringen.

„…sehr gute Kommunikationsfähigkeiten in Wort und Schrift in Deutsch zur Aufnahme von Protokollen sowie ein einwandfreies aktuelles Führungszeugnis. Berufserfahrung ist von Vorteil. Erwartet wird ein äußerst gepflegtes, stattliches Erscheinungsbild sowie sehr höfliches Auftreten. Von Vorteil ist ein Führerschein Kl. B eventuell mit Fahrzeug. Da diese Tätigkeit in ziviler Businesskleidung nur mit vom Unternehmen gestelltem Hemd und Krawatte ausgeübt wird, wäre ein Anzug von Vorteil. Die Bewerbung von Frauen ist auch sehr erwünscht.“

Na super, denkt sich der Arbeitswillige. Unter ziviler Businesskleidung versteht sich eigentlich mehr als nur Hemd und Krawatte. Man steht folglich halbnackt herum. Hemd und Krawatte werden gestellt. Für mehr ist wahrscheinlich kein Geld da. Ein Anflug von Bedauern liest sich so auch in dem Konjunktiv: ein Anzug wäre von Vorteil. Sicher, ein guter Anzug ist häufig von Vorteil, aber wenn dafür nun mal kein Geld da ist, oder der Kunde darauf besteht, dass die Türsteher nur in Hemd und Krawatte stehen.
Da heißt es – Beine rasieren und durch.