Mittwoch, 21. November 2018

Ghosting extern und intern



Möglicherweise ist der ein oder andere mit dem Begriff ‚Ghosting‘ nicht vertraut. Deshalb eine Definition (Wikipedia): Unter dem Begriff Ghosting versteht man in einer Partnerschaft einen vollständigen Kontakt- und Kommunikationsabbruch ohne Ankündigung. Obwohl vorher Dates stattgefunden haben oder eine Beziehung bestand, laufen plötzlich jegliche Kontaktversuche ins Leere.
Das ‚Ghosting‘ hat die Sphäre der Privatheit offenbar verlassen und tummelt sich vielfältig auch in der Welt der Arbeit.
Ein Bonner Unternehmen, dass segensreiche IT-Produkte für Dokumentenverwaltungen anbietet, sucht - oder vielleicht besser suchte- per Annonce einen Texter/Redakteur für die Marketingabteilung.
Eine Ansprechpartnerin, Frau M. aus der Personalabteilung, ist als Kontakt angegeben. Und sie will gerne die Bewerbung an die Zuständigen des Marketings weiterleiten. Binnen zweier Wochen sei mit einer Rückmeldung zu rechnen, gibt die nette Frau M. an.
Nichts geschieht. Auch angelegentliche Mailanfragen bleiben unbeantwortet. Schließlich das Telefonat, das Klarheit bringt. Frau M., die Personalerin, gesteht, sie habe noch nichts von den Entscheidungsbefugten aus dem Marketing gehört, noch habe man sie gebeten, den ein oder anderen Kandidaten (w/m/divers) zu einem Gespräch einzuladen. Sie vermute, man habe von der Besetzung dieser Position Abstand genommen. Genaues könne sie aber nicht sagen, weil ja niemand mit ihr rede um Basisinfos auszutauschen. Es tue ihr leid und wirklich schön sei das nicht.
Sie bot an, einfach mal so eine Absage zu senden. Auf die Frage des Arbeitswilligen, welche Begründung außer vielleicht : ‚…. Konnten wir uns aufgrund internen Ghostings nicht für Sie entscheiden ….‘ in dem Schreiben erwähnt werden könnte, wiederholt sie mit kleiner Betroffenheit, dass das wirklich nicht schön sei.
Und da hat Frau M. Recht. ‚Ghosting‘ ist niemals wirklich schön, weder nach liebe- oder flirtgetriebenen Anbahnungen, noch im Berufsleben, weder intern noch extern.