Montag, 14. Januar 2013

Teil II. Die Rolle der Leidenschaft in der Arbeitswelt. "Das Ergebnis"





Der geneigte Leser möge sich erinnern, dass der Arbeitswillige qua Annonce aufgefordert wurde, die Leidenschaft eines Unternehmens zu entfachen. (Siehe hierzu: Die Rolle der Leidenschaft in der Arbeitswelt.) So eine Entfachung ist ja per se keine einfache Sache, aber prinzipiell machbar, wenn Platz dafür vorhanden ist. Aber eben das schien  bei näherer Betrachtung der Annonce nicht der Fall zu sein. Und so legte der Arbeitswillige dieses Dilemma in seinem Bewerbungsschreiben zu Füßen der Entscheidungsfinderinnen. Er schrieb:

Über einen Punkt Ihrer Annonce bitte ich um Aufklärung: Sie fordern mich auf "Entfachen Sie unsere Leidenschaft". Im Kopf der Anzeige erklären Sie: "Die Gxxx GMBH gibt Leidenschaft eine tiefere Bedeutung: Wir suchen in mehreren tausend Metern Tiefe nach Erdöl und Erdgas. Mit professioneller Passion, einem Team von rund 600 Beschäftigten und als Teil eines der weltgrößten Energiekonzerne..."
Aus dieser Aussage darf ich schließen, dass "Leidenschaft" in Ihrem Unternehmen bereits ausreichend vorhanden ist. Wenn es sich so verhält, wie sollte ich dann Leidenschaft entfachen, also etwas erzeugen, das ja bereits da ist.

Darauf gibt es keine Antwort aber eine im üblichen Ton verfasste Absage. Mit dem ebenfalls üblichen Hinweis, man habe enorm viele Bewerbungen erhalten und man habe gründlich geprüft. Der Arbeitswillige muss  zähneknirschend einsehen, dass es offenbar enorm viele Mitbewerber gibt, die sich auf die Entfachung von Leidenschaft besser verstehen als er und es überdies verstehen, diese besondere Begabung bereits durch Bewerbungsunterlagen glaubhaft zu machen.
Es bleibt nur, Bedauern gegenüber der Entscheidung zu formulieren:

Sehr geehrte Frau W.,
das ist traurig zu hören. Insbesondere, da ich nunmehr keinerlei Gelegenheit haben werde, Ihre Leidenschaft zu entfachen, wie es in der Anzeige gefordert wurde.
Ich hatte mir da bereits das ein oder andere überlegt.
Mit herzlichen Grüßen
Anton Strumpf

Übrigens: Die Absenderadresse stammt von einer Frau Annemarie B. unterzeichnet jedoch wie folgt:

gez.i.V. R. W.  gez.i.A. S. W.

Also wer von den Damen und dem Herrn hat nun wen beauftragt in wessen Vertretung? Das wird dem Arbeitswilligen nicht recht klar. Wahrscheinlich hat das wieder etwas mit Leidenschaft zu tun.