Mittwoch, 1. Juli 2015

Unternehmen mit Schreib- und Leseschwäche




In der Regel bleibt der Bewerber über die Gründe der Ablehnung  seines Jobanbahnungsvortoßes  im Unklaren.  Vielleicht liegt es ja daran, dass sich in seine Unterlagen der ein oder andere  Grammatik- oder Rechtschreibfehler eingeschlichen hat. Da - und das kann man in jedem einschlägigen Bewerbungsratgeber nachlesen - reagieren die HRler der Unternehmen mit Widerwillen. Ha, sagen sie sich dann, da wäre dann einmal ein Fehler und das deutet auf einen schludrigen Charakter hin.  Absage, Löschen ist der zwangsläufige Reflex. Wie gesagt, die Unternehmen schreiben nicht: Lieber Bewerber (m/w), Ihre Qualifikation scheint ja prima zu sein. Aber Ihre Rechtschreibung.....ohjehhhhh. Bitte korrigieren und noch einmal an uns.
Nun sind einige Unternehmen ebenfalls  keinesfalls sattelfest in Grammatik und Rechtschreibung. Und weil der Arbeitswillige ein freundlicher Mensch ist, weist er angelegentlich auf derartige Defizite hin, damit die Unternehmen sich nicht wundern, wenn sie keine hochqualifizierten Bewerber bekommen. Denn die haben ja auch jedes Recht zu sagen:  Wow, da ist ein Fehler in der Jobannonce. Das scheinen ja Luschen zu sein, da willst du nicht hin. Und so schreibt der Arbeitswillige in bester Absicht an ein redakteursuchendes Unternehmen, das mit der Vermittlung von Hotelzimmern sein Brot verdient.
"Liebe H...ler,
auch auf die Gefahr, dass ich mich bei Euch total unbeliebt mache... Eure Jobannonce hinterlässt leider einen  zwiespältigen Eindruck. Ich lese:
"Unser Ziel ist es, H... als starke, attraktive Arbeitgeber zu verankern, sowohl gegenüber internen als auch externen Zielgruppen. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen leidenschaftlichen Kommunikations-Experten, der uns mit seiner kommunikativen und konzeptionellen Fähigkeiten, Ideenreichtum und seiner Einsatzbereitschaft dabei unterstützt, die passenden Talente für unser Unternehmen zu gewinnen und zu halten."
Es sollte wohl heißen : 1) ...als starken ,attraktiven Arbeitgeber .... 2) mit seinen kommunikativen...
3) seinem Ideenreichtum ....
Möglich wäre auch, seiner, seinem  etc. gänzlich entfallen zu lassen.
Mit besten Grüßen "
Aber ach, das Unternehmen ist beratungsresistent. Es antwortet:
" nochmals vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitarbeit bei H....
Nach Sichtung Ihrer Unterlagen haben wir uns entschieden, den Bewerbungsprozess mit Kandidaten und Kandidatinnen fortzuführen, die unserem Idealprofil noch genauer entsprechen. Wir bedauern, dass wir heute keine positiven Nachrichten für Sie haben.
Für Ihre Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute!"
Das war dann nicht die erhoffte Reaktion. Eventuell hätte sich der Arbeitswillige die Bewerbung noch einmal überlegt, hätte das Unternehmen seine Fehler eingeräumt und versprochen, den Bewerbermarkt mit einer korrekten Fassung der Jobannonce zu beglücken. Der Arbeitswillige versucht es mit einer Klarstellung:
"... hier scheint ein Irrtum vorzuliegen. Ich hatte mich nicht um eine Mitarbeit beworben. Ich habe Sie lediglich auf die unzureichende Grammatik / Orthographie Ihrer Jobannonce aufmerksam gemacht. Ihre Reaktion zeigt, dass Sie nicht lesen (können/wollen). Ich darf davon ausgehen, dass Sie von Bewerbern  eine auch formal einwandfreie Bewerbung verlangen. Sie selber scheinen korrekte Texte nicht für nötig zu halten.  Mit freundlichen Grüßen"
Das Unternehmen schweigt. Aber wen wundert das bei einer nachweisbaren Schreib- und Leseschwäche.





Mittwoch, 17. Juni 2015

Wenn Daten migrieren.... Automatische Kommunikation macht Sachen



Jüngst erhielt der Arbeitswillige eine Mail von einer Zeitarbeitsfirma. Diese Firma sucht und vermittelt nahezu ausschließlich Personal für einen  grooooßen Telekommunikationskonzern. Die Mail ist korrekterweise  an das amtliche Postfach von Anton Strumpf adressiert und lautet:
"Sehr geehrter Herr Em.,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Unternehmen und Ihr uns entgegengebrachtes Vertrauen bei der Suche nach einer Anstellung für Sie.
 Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass sich in einem wachsenden Unternehmen wie wir es sind, jeden Tag neue Chancen für Sie ergeben können. Auf unserer Internetseite https://www. /fuer-xxxbewerber/jobangebote.html finden Sie tagesaktuell alle offenen Jobangebote. Sollte eine Stellenanzeige Ihr Interesse wecken, treten Sie bitte mit den zuständigen Ansprechpartnern per E-Mail oder telefonisch in Kontakt. Wir freuen uns, Ihnen nähere Informationen zu den Stellen zu geben.
 Als Mitglied unseres Bewerbungspools werden Sie auch bei zukünftigen Stellenangeboten berücksichtigt. Sie wünschen keine weiteren Informationen zu Jobangeboten oder möchten aus unserer Datenbank gelöscht werden? Dann geben Sie uns bitte ein entsprechendes Feedback!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Recruiting Team"
Nun heißt der Arbeitswillige aber Strumpf und nicht Em. Zudem liegt die Kontaktaufnahme des Arbeitswilligen mit der Zeitarbeitsfirma bereits viele Monate zurück. Zudem ist der Herr Em. dem Arbeitswilligen  persönlich bekannt. Eine Verwechslung? Aber warum? Deshalb mailt der Arbeitswillige:
"Sehr geehrtes Recruiting Team,
 das ist ja mal toll, dass ich Mitglied Ihres Bewerbungspools bin. Ich darf mir den Pool als  Entspannungsoase mit Sonnenliegen und Cocktail-Service vorstellen? Auch Ihre Zuversicht, recht bald durch und über Ihr Unternehmen, eine neue berufliche Herausforderung meistern zu dürfen, stimmt mich froh. Die Sache hat allerdings einen Haken. Ich bin nicht der Herr Em., sondern der Herr Strumpf. Soweit ich weiß,  ist der Herr Em. auch nicht auf der Suche nach einem neuen beruflichen Tätigkeitsfeld. Er scheint mir wohl versorgt und zufrieden mit dem, was er tut.  Vielleicht amüsieren Sie mich mit einer Erklärung, wie diese peinliche Verwechslung geschehen konnte. Bis dahin verbleibe ich gern im und am Pool.
Mit besten Grüßen"
Zunächst keine Reaktion. Der Arbeitswillige möchte die Angelegenheit allerdings geklärt wissen und greift zum Telefon, um mal von Mensch zu Mensch zu kommunizieren. Er gerät an einen - ohrenscheinlich recht jungen- Herrn D. . Dieser mag nichts Abschließendes sagen, verspricht aber die Aufklärung 'anstoßen' zu wollen. Und in der Tat meldet sich kurz darauf Herr M. von der Zeitarbeitsfirma. Ja, sagt der, da habe es wohl eine Panne gegeben bei der Migration von alten Daten auf ein neues System. Sinn und Zweck  der Mail sei es, den Datenbestand im Bewerberpool zu filtern, und Kandidaten, die nicht mehr zur Verfügung stehen, auszusortieren.
Der Arbeitswillige wendet ein, dass diese Absicht aus der Mail wirklich nicht herauszulesen sei. Wäre nicht eine einfache Frage wie 'Wollen Sie noch in unserem Bewerberpool bleiben?' hier eindeutiger gewesen? Mag sein, räumt Herr M. ein. Bleibt noch die Frage, wie hier Herr Em. in die Anrede gerutscht ist.  Auch hier hat Herr M. eine Erklärung. Der Arbeitswillige habe ja Herrn Em. in seinen Bewerbungsunterlagen als Referenz  (eine unter vielen) angegeben. Offenbar habe das System sich nun diesen Namen gekapert und als Adressaten definiert.
Gute Güte. Das System nun wieder. Unschuldige, völlig unbeteiligte Personen rücken auf einmal in Zusammenhänge, in die sie nun wirklich nicht gehören. Wie dem auch sei. Nun erahnt der Arbeitswillige, warum das Päckchen, auf das er bereits seit Wochen wartet, immer noch nicht da ist. Wahrscheinlich Datenmigration. Zunächst wird der Arbeitswillige mal bei Herrn Em. nachfragen, ob der was weiß.



Freitag, 22. Mai 2015

Durchschnittliche Leidenschaft auf dem Prüfstand




Ein TV-Sender sucht einen Mitarbeiter(m/w) im Bereich Jugendschutz.  Wie man den Job erringt, verrät der Sender bereitwillig.
"So punkten Sie bei XXL II
Überdurchschnittliche Leidenschaft für das aktuelle deutsche TV-Programm".
Zyniker werden jetzt sagen: Deutsches TV Programm und Leidenschaft dafür auf einen Nenner zu bringen, ist unmöglich. Oder eine Frage von Drogen. Aber da kann man sich irren. Vielleicht findet sich unter den vielen Milliarden Menschen auf Gottes grüner Wiese doch jemand,der das Programm sehr,sehr liebhat, der überdies noch die Jugend schützen mag. Aber darum geht es auch nicht. Es geht um den Terminus " Überdurchschnittliche Leidenschaft." Was ist denn das?  Die freundliche Suchmaschine findet heraus, dass 'Überdurchschnittliche Leidenschaft" gar nicht mal so selten ist.
Beispiele:
"Überdurchschnittliche Leidenschaft zu User Interface Design." (Jobannonce)
"Schon in jungen Jahren entwickelte ich meine überdurchschnittliche Leidenschaft für Mode und Styling." (Selbsteinschätzung eines Friseurs)
"Sie sollten überdurchschnittliche Leidenschaft zur Augenheilkunde mitbringen." (Jobannonce)
"...überdurchschnittliche Leidenschaft für den Bereich Social Media." (Jobannonce)
"Überdurchschnittliche Leidenschaft für die Konsequente Umsetzung neuer technologischer Konzepte ... " (Lockangebot für einen Werkstudenten).
Festzustellen bleibt: Wenn es 'überdurchschnittlich' gibt, dann gibt es auch 'unterdurchschnittlich'. Beides sind Standortbestimmungen in Relation zu einem Dritten:  Dem Durchschnitt.
Für  Menschen, denen der Begriff so nichts sagt, hier eine kleine Erläuterung aus der Lebenspraxis.
Eine Person legt mit dem PKW in 7 Stunden eine Strecke von 640 Kilometern zurück.  Will man nun neugierig ermitteln, wie viel Kilometer sie in einer Stunde  gefahren ist , so teilt man 740 durch 7 und erhält 91,43 Km. Nun fährt unsere Person aber nicht gleichmäßig, sondern hat hier mal einen Stau, dort mal eine Kaffeepause, dort freie Fahrt, schafft   also mal mehr oder weniger Kilometer in der Stunde. Aber durchschnittlich sind das 91,43 Kilometer. Prima,  so etwas kann man messen. Das macht ja auch Spaß, wenn man auch auf anderen Gebieten den Durchschnitt weiß. Etwa das durchschnittliche Körpergewicht  aller Saarländer. Wir erkennen, einem Durchschnitt liegt stets eine Vielzahl von Messungen und Daten zugrunde.
Nun aber zur Leidenschaft. Wie kann man die messen? Vielleicht helfen da die Forschungen der Sexualwissenschaft und Gehirnforschung weiter. Die werden sicherlich durch Messungen von Gehirnwellen  und Hautwiderständen bestimmte  Messergebnisse  zusammengeforscht haben.  Nehmen wir an, eine   Versuchsreihe zeigt  einen Durchschnittswert von 27,83, wobei der Höchstwert der Leidenschaft bei 79,34 der niedrigste Wert bei 2,36 liegt. So kann man sagen 79.34 ist überdurchschnittlich , 2,36 allerdings unterdurchschnittlich. So kann das gehen und hätte auch eine gewisse Aussagekraft.
Derartige Versuchsreihen ließen sich dann auch auf andere Gebiete übertragen. Wie  oben erwähnte Leidenschaftsintensitätsbestimmungen zu Themen wie deutsches TV-Programm , Userinterface Design, gutes Essen, Wein, oder Social Media.
Das Problem : Wie kommen die Kandidaten (w/m) an die Durchschnittsleidenschaftswerte  heran, wie können sie ihre individuellen ermitteln lassen, um dann den Arbeitgebern gegenüber ehrlich behaupten zu können: "Meine Leidenschaft für das deutsche TV Programm   ist dokumentiert durch den Wert von 85,39. Der Durchschnitt liegt bei  1,47. Hier ist das Attest."?
All das lässt sich ja machen. Ist aber sehr aufwändig und teuer. So teuer, dass sich so etwas nur ganz große Spieler am Markt leisten können und sollten. Wäre es zum Bespiel nicht schön, wenn die Deutsche Bank ihren Spruch  'Leistung durch Leidenschaft' pimpen könnte zu ' Überdurchschnittliche Leistung durch überdurchschnittliche Leidenschaft.'  Ja, das wäre mal eine Aussage. Aber bitte erst nach wissenschaftlich fundierten Messreihen.    

Samstag, 16. Mai 2015

Tanz das Allgemeine Gleichstellungsgesetz !




Gar nicht selten, da packt den Arbeitswilligen eine Art Mitleid mit den Unternehmen. Immer dann wenn er wünschen muss, dass das Unternehmen über hellere Kerzen am Leuchter verfügt, als jene, die in der Personalabteilung trübe vor sich hin blaken. Dieser Wunsch gilt diesmal besonders der Firma K-Consulting mit Firmensitz in einer rheinischen Großstadt.

Frau M. schreibt dem Arbeitswilligen:
"Nach eingehender Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Sie nicht in den engeren Bewerberkreis einbeziehen konnten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei vielen guten und qualifizierten Bewerbern oft nur Details entscheiden."

Darauf der Arbeitswillige:
"Sehr geehrte Frau M.,
bedauerlich. Können Sie die ‘Details’, die zu einer Ablehnung geführt haben, ein wenig näher erläutern?
Vielen Dank"

Frau M:
"...leider mussten wir Ihnen die Mitteilung machen, dass wir Ihre Bewerbung nicht in den engeren Bewerberkreis einbeziehen konnten. Wir bedanken uns jedoch ausdrücklich bei Ihnen für Ihr Interesse an unserem Unternehmen und die Mühe, die Sie sich mit Ihrer Bewerbung gemacht haben. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir anlässlich des am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) keine Absagen auf eingegangene Bewerbungen begründen."

Wow, das ist mal ein Service. Unter dem gefetteten 'Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz' verbirgt sich ein Link zu der Seite einer Anwaltssozietät. Diese versteht sich unter anderem als Stoßtruppe gegen den Missbrauch des AGG durch windige, übelwollende Bewerber. Der Arbeitswillige erhält tiefere Einblicke in die Unternehmensmentalität und erfährt auf der Anwaltsseite:

"Beherzigen Sie folgende Tipps, um sich vor AGG-Hopping zu schützen:
  • Achten Sie in Bewerbungsunterlagen auf besonders hervorgehobene Diskiminierungsmerkmale.(sic! Hier zeigt sich eine R-Schwäche)
  • Gehen Sie in Ihren Absagen nicht auf diese Merkmale ein.
  • Benutzen Sie Standardformulierungen ohne jede Angabe von Gründen die zur Absage geführt haben.
  • Das Gleiche gilt für Feedback-Gespräche! Wählen Sie Ihre Worte Weise (sic!) und halten Sie sich mit gutgemeinten Tipps und Ratschlägen lieber zurück.
Da ein Bewerber 2 Monate Zeit hat um Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend zu machen, sollten Sie Bewerbungen 2 Monate aufbewahren, um Gründe für die Ablehnung darlegen zu können.
§1 Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG): Ein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht aufgrund seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Schwerbehinderung, seiner ethnischen Herkunft, seiner Religion, seiner Weltanschauung, seiner sexuellen Identität oder seines Alters benachteiligt werden." (sic!)

Das bedeutet:
1. Wenn die Anwaltskanzlei ihre Fälle genauso abhandelt wie ihre Rechtschreibung und ihren Satzbau, arbeitet sie schlampig, flüchtig und hat mangelndes Fachwissen.
2. Das AGG ist in der Realität  nicht viel mehr als eine Luftnummer, weil Unternehmen es mit einigen pfiffigen Wendungen aushebeln können. Und die findet man im Internet unter anderem auch auf der Seite der Anwaltssozietät.

Der Arbeitswillige:
"...vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie sagen mir: Die Gründe für die Ablehnung seien eben solche, die nach dem, von Ihnen angeführten AGG nicht statthaft sind. Mit anderen Worten haben Sie mich aufgrund meiner religiösen oder sexuellen Orientierung, alternativ meiner Nationalität oder meines Alters abgelehnt. Andere Gründe sind ja ohne Konfliktpotenzial zu nennen. Ich bitte um eine kurze Erklärung. "

Frau M:
 nein, das haben wir nicht.
Wir haben das AGG nur zum Anlass genommen eine Grundsatzentscheidung bezüglich der Begründung von Absagen zu fällen und uns dafür entschieden prinzipiell Abstand von jeglichen Ausführungen bezüglich Gründen, die zur Absage geführt haben, zu nehmen.

Der Arbeitswillige:
"Sehr geehrte Frau M.
 schön, dass sich Ihr Unternehmen bemüht, den Auswahl- und Besetzungsprozess gesetzeskonform zu gestalten. Erlauben Sie mir jedoch, Ihre Argumentation für einigermaßen ‘originell’ zu halten. Zumal Sie mit dem gefetteten Link auf die Seite einer Anwaltskanzlei verweisen, die ihren Service bei der Abwehr von sogenannten ‘AGG-Hoppern’ anbietet. (Musterabsagen , die auch ich erhalten habe, finden sich dankenswerter Weise ebenso auf der Page der Kanzlei.) Folglich stellen Sie wohl sämtliche Bewerber (w/m) unter den Generalverdacht des ‘AGG-Hoppings’. Wie Sie wissen, sind Kriterien im AGG eindeutig definiert. Sollte sich also der Ablehnungsgrund, die Ablehnungsgründe außerhalb dieses Katalogs befinden, hätten Sie auch keine Veranlassung, diese zu verschweigen. Der Umkehrschluss ist leider auch naheliegend. Ich halte es für ein Gebot der Fairness und der Höflichkeit, Bewerbern konsistente Gründe für eine Ablehnung zu nennen."