In der Regel bleibt der Bewerber über die Gründe der
Ablehnung seines
Jobanbahnungsvortoßes im Unklaren. Vielleicht liegt es ja daran, dass sich in
seine Unterlagen der ein oder andere
Grammatik- oder Rechtschreibfehler eingeschlichen hat. Da - und das kann
man in jedem einschlägigen Bewerbungsratgeber nachlesen - reagieren die HRler
der Unternehmen mit Widerwillen. Ha, sagen sie sich dann, da wäre dann einmal
ein Fehler und das deutet auf einen schludrigen Charakter hin. Absage, Löschen ist der zwangsläufige Reflex.
Wie gesagt, die Unternehmen schreiben nicht: Lieber Bewerber (m/w), Ihre
Qualifikation scheint ja prima zu sein. Aber Ihre
Rechtschreibung.....ohjehhhhh. Bitte korrigieren und noch einmal an uns.
Nun sind einige Unternehmen ebenfalls keinesfalls sattelfest in Grammatik und
Rechtschreibung. Und weil der Arbeitswillige ein freundlicher Mensch ist, weist
er angelegentlich auf derartige Defizite hin, damit die Unternehmen sich nicht
wundern, wenn sie keine hochqualifizierten Bewerber bekommen. Denn die haben ja
auch jedes Recht zu sagen: Wow, da ist
ein Fehler in der Jobannonce. Das scheinen ja Luschen zu sein, da willst du
nicht hin. Und so schreibt der Arbeitswillige in bester Absicht an ein redakteursuchendes
Unternehmen, das mit der Vermittlung von Hotelzimmern sein Brot verdient.
"Liebe H...ler,
auch auf die Gefahr, dass ich mich bei Euch total unbeliebt
mache... Eure Jobannonce hinterlässt leider einen zwiespältigen Eindruck. Ich lese:
"Unser Ziel ist es, H... als starke,
attraktive Arbeitgeber zu verankern, sowohl gegenüber
internen als auch externen Zielgruppen. Zur Verstärkung unseres Teams suchen
wir einen leidenschaftlichen Kommunikations-Experten, der uns mit seiner
kommunikativen und konzeptionellen Fähigkeiten, Ideenreichtum und seiner
Einsatzbereitschaft dabei unterstützt, die passenden Talente für unser
Unternehmen zu gewinnen und zu halten."
Es sollte wohl heißen : 1) ...als starken ,attraktiven
Arbeitgeber .... 2) mit seinen kommunikativen...
3) seinem Ideenreichtum ....
Möglich wäre auch, seiner, seinem etc. gänzlich entfallen zu lassen.
Mit besten Grüßen "
Aber ach, das
Unternehmen ist beratungsresistent. Es antwortet:
" nochmals vielen Dank für Ihr Interesse
an einer Mitarbeit bei H....
Nach Sichtung Ihrer Unterlagen haben wir uns entschieden, den Bewerbungsprozess mit Kandidaten und Kandidatinnen fortzuführen, die unserem Idealprofil noch genauer entsprechen. Wir bedauern, dass wir heute keine positiven Nachrichten für Sie haben.
Für Ihre Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute!"
Nach Sichtung Ihrer Unterlagen haben wir uns entschieden, den Bewerbungsprozess mit Kandidaten und Kandidatinnen fortzuführen, die unserem Idealprofil noch genauer entsprechen. Wir bedauern, dass wir heute keine positiven Nachrichten für Sie haben.
Für Ihre Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute!"
Das war dann nicht die erhoffte Reaktion. Eventuell hätte sich
der Arbeitswillige die Bewerbung noch einmal überlegt, hätte das Unternehmen
seine Fehler eingeräumt und versprochen, den Bewerbermarkt mit einer korrekten
Fassung der Jobannonce zu beglücken. Der Arbeitswillige versucht es mit einer
Klarstellung:
"... hier
scheint ein Irrtum vorzuliegen. Ich hatte mich nicht um eine Mitarbeit beworben.
Ich habe Sie lediglich auf die unzureichende Grammatik / Orthographie Ihrer
Jobannonce aufmerksam gemacht. Ihre Reaktion zeigt, dass Sie nicht lesen
(können/wollen). Ich darf davon ausgehen, dass Sie von Bewerbern eine
auch formal einwandfreie Bewerbung verlangen. Sie selber scheinen korrekte
Texte nicht für nötig zu halten. Mit freundlichen Grüßen"
Das Unternehmen
schweigt. Aber wen wundert das bei einer nachweisbaren Schreib- und
Leseschwäche.
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