In Teil 1 ist lediglich ein Teil der Fallstricke beim
Ausfüllen der Bewerberseite beschrieben.
Weiter geht's. Just vor dem Absenden der
Bewerbung stellte sich ein Leitungsproblem ein. Die Verbindung ins Netz weigerte
sich. Also Anruf beim Telekommunikationsunternehmen. Ja, woran mag es denn diesmal liegen? Es stellt sich heraus, der Router habe unter
dem fröhlichen Werken auf der Bewerberseite den Dienst komplett eingestellt,
sämtliche Zugangsdaten und Einstellungen vergessen. Aber das lässt sich ja
beheben. Frage an den freundlichen Herrn von der Helpline, wie das denn
geschehen könne , antwortet der: Ja, möglicherweise liege das an meinem
Aufenthalt auf eben jener Seite. Ach
was, denkt sich der Arbeitswillige. Dem
sollte man doch auf den Grund gehen. Das
klärt man doch am besten bei dem Unternehmen, ob dieses Kunde habe von
derartigen Ausfällen, oder ob die Aussage des Helpliners in die Kategorie
"Telekomentschuldigungsmythen" zu zählen sei.
Der Anruf bei der zuständigen HR-Mitarbeiterin bringt
keine Klärung außer der, dass sie die Bewerbungsunterlagen nicht einsehen
könne. Die Statusauskunft auf der Bewerbung des Arbeitswilligen besagt
allerdings: Eigentlich müsste sie das einsehen können. Glücklicherweise hat das
Unternehmen einen eigenen IT-Support für eben dieses System. Und das hilft
weiter.
Es würde die geneigte Leserschaft wahrscheinlich
langweilen, jedes Zip und Zap der
daraufhin sich entwickelnden Kommunikation reportiert zu bekommen. Nur eines noch.
Das Unternehmen
wünscht sich von den Arbeitswilligen eine Selbsteinschätzung. Wie gut
sind etwa die Kenntnisse in Volkswirtschaft? (Um ein Beispiel heraus zu
greifen). Den Arbeitswilligen bieten sich jetzt mehrere Möglichkeiten: a)unbewertet
b)keine Kenntnisse c)Kenner d)Könner e)Spezialist f)Experte. Eine kleine Teufelei ist eingebaut. Würde der
Arbeitswillige es vorziehen Themenkomplexe unbewertet zu lassen , dann gibt es
eine Fehlermeldung und die Bewerbung kann nicht abgeschlossen werden. Warum das so ist, mag auch der freundliche
IT-Supportler nicht erklären. Es sei eben so. ( Unnötig zu erwähnen, dass auf
der Seite selbst dieses Anforderung nicht erklärt wird.) Na gut. Jetzt hat der
Kandidat ein semantisches Problem. Wo in alles in der Welt verläuft die
Demarkationslinie zwischen 'Keine Kenntnisse' und 'Kenner' ; wo die zwischen
'Spezialist' und 'Experte'? Ist ein 'Könner'
wirklich weniger als ein 'Spezialist'?
In der Not ist der Duden nicht fern. Und der weist darauf
hin, dass sämtliche Begriffe von c) bis f) gerne synonym gebraucht werden. Da müssen wohl noch mal die
Wortbedeutungskundigen ran, um den Schmonzes zu überarbeiten. Das sollte sich wohl machen lassen. Wenn ein
Unternehmen eine so famose, ausgefuchste Bewerberseite hat, dann wird sich wohl jemand
finden lassen, der hierarchisch
qualifizierende Begriffe bei der Hand hat.
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