Die Personalvermittlung Dr. Str. und Partner sucht für ein Unternehmen eine Fachkraft für Mode PR. In der Anzeige lesen die
Arbeitswilligen:
"Du blickst
erfolgreich auf ein Studium der Kommunikationswissenschaften oder
Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Marketing oder einen
vergleichbaren Studiengang zurück"
An dieser Stelle mag man Dr. Str. und seinen
Partnern(m/w) zurufen: Auch wenn Sie es
nicht für möglich halten. Es gibt einen Unterschied zwischen Adverb und
Adjektiv! In obigem Zitat ist
"erfolgreich" das Adverb und
beschreibt somit wie ich etwas tue. Ich blicke zurück und zwar erfolgreich. Das
ist leicht getan. Denn allein die Tatsache, dass ich zurückblicken kann, macht
die Tätigkeit des Zurückblickens bereits erfolgreich. Der Erfolg hat sich
eingestellt, indem ich blicke. Nun sagt die Art und Weise des Blickens
überhaupt und gar nichts über die Qualität dessen aus, was in den Blick gerückt wird. Theoretisch könnte ich
auch auf eine Ansammlung von Katastrophen, die mit Ach und Krach dann noch zu
einem Abschluss des Studiums führten,
zurückblicken. Das scheinen Dr. Str. und seine Partner wohl kaum sagen
wollen. Sie wollten wohl das
"erfolgreich" in Zusammenhang mit "Studium" sehen. Tusch für das Adjektiv. Dann hätten Dr. Str. & Partner allerdings
schreiben müssen: "Du blickst auf
ein erfolgreiches Studium zurück." Der Arbeitswillige hofft, dass der
Unterschied zwischen Adverb und Adjektiv nun einigermaßen klar geworden ist.
Und dann gibt es in der Anzeige einen weiteren Punkt, an
dem der Sinn sich enttäuscht anderen Beschäftigungen zuwendet. Es heißt:
"Die besondere
Arbeitsatmosphäre sowie ein sehr gutes Gehalt werden Dich überzeugen".
Das ist ja schon mal prima. Wer lässt sich nicht gerne
von einem guten Gehalt überzeugen. Dass das Unternehmen ein gutes Gehalt zahlt, steht
außer Zweifel. Zudem werden die Arbeitswilligen durchgehend geduzt. Das
ist wohl die besondere Arbeitsatmosphäre
. Weiter im Text.
"Dann sende bitte Deine vollständigen
Bewerbungsunterlagen mit Angabe Deiner Verfügbarkeit und Deiner finanziellen
Vorstellungen an uns als beauftragte Personalberatung per E-Mail..."
Jetzt fragt sich natürlich der Arbeitswillige, warum man
seine Gehaltsvorstellungen noch nennen sollte, weil das Gehalt ja bereits sehr
gut ist. Sollte man schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einem sehr guten Gehalt bin ich einverstanden.
Weniger sollte es aber nicht sein. Auch nicht als Jahresgehalt.
Aber Vorsicht scheint geboten. Das sind nämlich alles
Füchse bei Dr.Str. & Partnern. (m/w). Obwohl sie Adjektive und Adverbien verwechseln. Die Gehaltsfrage ist ziemlich
entscheidend. Sagt der Arbeitswillige
etwa, er wolle 20K p.a., dann verkündete er damit, dass er so etwas für ein
sehr gutes Gehalt hielte. Schlimmstenfalls würden seine potenziellen Duzbrüder
und - schwestern den Kopf schütteln und sagen.
Was für ein Volltoni? Der/die hat ja Nullahnung. Oder man gibt 200K an.
Dann sagen sie auch: Was für ein Megahorst.
Der hat ja keine Ahnung. Merke: Was Arbeitswillige für ein gutes ( schon
wieder ein Adjektiv) halten, muss nicht mit der Definition von "gut"
seitens des potenziellen Arbeitgebers übereinstimmen.
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