Manchmal ist eine Jobannonce kein Aufruf an die
kompetente Teilöffentlichkeit, sondern eine Art Spezialfahndung, weil der
Arbeitgeber eine ganz bestimmte Person sucht.
Der Arbeitswillige liest:
Die C. GmbH mit
Sitz in M. ist einer der größten deutschen TV-Produzenten und realisiert
innovative Unterhaltungsformate für den deutschen und internationalen TV-Markt.
Zur Verstärkung unseres Teams im Bereich Development suchen wir in befristeter
Festanstellung am Standort I. bei M. zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Redakteur (m/w) Kennziffer CE 043-13.
Ihre Aufgaben...
Selbstverständlich ist der Arbeitswillige elektrisiert,
denn das Jobprofil passt haargenau. Er
könnte doch.... Allerdings weiß er auch, dass wenn sich der Arbeitgeber mal
jemanden in den Kopf gesetzt hat, dann will der den (m/w) oder keinen (m/w).
Und derjenige (m/w) muss laut Anzeigentext die Kennziffer CE043-13 haben. Vielleicht
hat der Arbeitswillige ja diese Kennziffer. Allein, er kennt sie nicht, weiß nicht, wo sie steht,
wer sie vergibt, verwaltet. Lässt die sich womöglich aus der ewigen
Steuernummer oder aus der Sozialversicherungsnummer ableiten? Mit einer
bestimmten Formel à la Quersumme zum Quadrat
geteilt durch Pi minus Primzahl? Darf er
sich auch melden wenn, seine Kennziffer - falls er sie dann in Erfahrung
gebracht hat - nur um ein Geringes abweicht etwa so: BE043-12. Gibt es da einen
Toleranzkorridor? Wer kann helfen?
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