Freitag, 16. Januar 2015

Wie doof muss man sein?


Dieser Headhunter hatte gerade Interesse an Ihrem Profil

Status:
Sehr aktiv
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Headhuntername
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10 Headhunter waren bis jetzt an Ihrem JobLeads Profil interessiert.


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Der Kontakt zu Headhuntern ist elementarer Bestandteil einer erfolgreichen Karriereplanung.
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Herzliche Grüße
(Ende der Anzeige)

Liebe Mitarbeitswillige,
wenn Ihr auf den Headhunter, der ja Interesse an Eurem Profil hat, klickt, na, was passiert dann?
Richtig. JobL will Kohle sehen. Möchtet Ihr die 10 Headhunter kennen lernen, die sich schon mal  für Euch interessierten, aber sich - warum auch immer - nicht zu einer Kontaktaufnahme durchringen konnten, um einige Dinge ins richtige Licht zu rücken und Ihr klickt auf die fabelhaften 10. Was passiert dann? Siehe oben.
Was JobL und Konsorten machen, das ist nicht illegal. Sie treten lediglich als Vermittler auf. Woher sie das Vermittlungsgut bekommen ist dabei nicht relevant. Es muss sich nicht um Exklusives handeln. Tut es auch nicht. Beispiele finden sich in den Posts. Mein Tipp: Für die geforderten Premium- oder Sonstwie- Beiträge geht lieber gut essen.


Kostenpflichtiges Interesse oder die Neugier der Doofen



Der Arbeitswillige fragt mal in die Runde: Ist allen Mitarbeitssuchenden XING bekannt? Das ist so eine Social Media Plattform. Da stellt man sein Profil ein und kann dann  mit ehemaligen Kollegen(m/w) oder Geschäftspartnern (alt und neu) in Kontakt treten. Soweit der Plan. Der Arbeitswillige hat allerdings noch von niemandem gehört, dem diese Plattform im Job wesentlich weitergeholfen hätte. Hat irgendjemand andere  Erfahrungen? Bitte melden. Vielleicht liegt diese Erfolglosigkeit auch daran, dass der Arbeitswillige nur die kostenfreie Basismitgliedschaft besitzt. Über den Basistarif hinaus bietet XING noch  beitragspflichtiges Premium an. Da kann man dann immer gleich schauen, wer auf sein Profil geklickt hat. Aus nachvollziehbaren Gründen finden es die Betreiber von XING natürlich klasse, wenn möglichst viele Nutzer eine Premium-Mitgliedschaft zeichnen. Und dafür wird geworben. Unter anderem so:
'Lieber Herr Arbeitswilliger,
Ihr XING-Profil hat die Aufmerksamkeit eines Recruiters auf sich gezogen.
Nutzen Sie nur noch bis zum 23.01.2015 Ihren exklusiven 50 % Rabatt* und werden Sie Premium-Mitglied!'
Das ist ja mal eine schöne Info.  Ein Recruiter ist aufmerksam geworden. Was aber hat das Aufmerksamwerden mit der Premium-Mitgliedschaft  zu tun?  Schließlich hat der Recruiter doch selbst für ein Basismitglied den Zustand schläfrigen Desinteresses verlassen.
Außerdem: Wenn der Recruiter tatsächlich Interesse hätte, dann würde er doch eine Mail oder einen Anruf riskieren. Die Kontaktdaten  des XING-Kandidaten (m/w) sind ja selbst bei der Basis-Mitgliedschaft  zu erfahren.
Seltsam, dass XING etwas von der Aufmerksamkeit weiß, der Arbeitswillige die Folgen dieser Aufmerksamkeit nicht zu spüren bekommt.
Es sei denn ... es sei denn XING hat mit den Recruitern einen Deal und der geht ungefähr so:
Wir sagen dem  Basismitglied, da hat jemand Interesse. Dann warten wir, bis es  Premium-Mitglied wird. Das zeigt nämlich, dass die Person es ernst meint und bereit ist, in seine Zukunft den Premiumbeitrag zu investieren. Dann kannst Du, lieber Recruiter, anrufen oder Du legst Dich wieder hin.  OK?
So kann das laufen. Für alle anderen, die glauben, den Recruiter gebe es wirklich, wollen folglich den Namen erfahren, um den ihrerseits zu belatschern: Hallo ich sehe, Sie  hatten Aufmerksamkeit. Darf ich mich Ihnen andienen .... . Die Befriedigung dieser Neugier ist kostenpflichtig.   





Freitag, 2. Januar 2015

Ein Leben ohne Kopf ist möglich (in Düsseldorf)



Kurze Vorbemerkung zum Verständnis. Es gehört zu den Selbstverständlichkeiten des rheinischen Lebens, dass die Städte ( bzw. deren Bewohner) Köln und Düsseldorf sich in herzlicher Abneigung verbunden fühlen.  Dem Kölner ist es Ansporn und Freude auf den Düsseldorfer herabzublicken und vice versa. Der Ursprung dieser Feindseligkeit liegt irgendwo im Dunkel der Geschichte und soll hier nicht breiter dargestellt werden. Vor diesem Hintergrund wundert auch eine Schlagzeile nicht, die eine Kölner Boulevardzeitung zur Interesseanstachelung an ihre Zeitungsverkaufsautomaten heftete.
Zufällig durchreisenden Göppingern etwa käme sie vermutlich etwas seltsam vor. Kölnern und naturalisierten Imis nicht. Sie lautet:
"Düsseldorfer sprengt sich Kopf weg - tot."
Moment, bitte nicht lachen über den Einfall des zuständigen Redakteurs, den Umstand der tödlichen Konsequenz  besonders herauszuheben. Als echter kölscher Boulevardmacher nimmt er - wahrscheinlich zu Recht - an, der Großteil seiner Leserschaft sei der Meinung, Düsseldorfer brauchen zum Leben keinen Kopf, hätten sich an ein Leben ohne Kopf angepasst. Somit ist alles stimmig.

Donnerstag, 18. Dezember 2014

Rechtliche Grauzonen



Ab und an wollen Arbeitswillige wissen, warum genau die mit viel Fleiß und Hoffnungen verfasste Bewerbung nicht den erwünschten Erfolg gehabt hat. Fragen kostet ja nichts. Also denn mal los und nachgefragt. Meist gibt es keine Antwort. Hier bei dem Unternehmen aus Künzelsau schon. Frau T. schreibt: 

"Sehr geehrter Herr Arbeitswilliger,
 aufgrund der AGG können wir leider keinen Grund dazu geben.
Falls Sie andere interessanten Stellen auf unserer Homepage finden, können Sie sich wiederbewerben.
 Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
 Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
 i. A. Francesca T.
International Human Resources °

OOOPS ! Das AGG also. Für Nichteingeweihte. Hinter dem Kürzel verbirgt sich das grooßartige Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Das soll verhindern, dass Menschen aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht(liche Orientierung), Herkunft oder Alter beim Bewerbungsprozess durch das Raster fallen. Offensichtlich wirkt das grooßartige Gesetzt verblüffend effizient. Und das, obwohl es doch einigermaßen schwammig  ist. Da muss der Arbeitswillige noch mal nachhaken.

" Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe sie dahingehend, dass, falls Sie mir die tatsächlichen Gründe für eine Ablehnung nennen würden, Sie eingestehen müssten, gegen das AGG verstoßen zu haben. Da ich keinerlei Angaben über meine politische, religiöse oder sexuelle Orientierung gemacht habe, diese aus meinen Unterlagen auch nicht herausgelesen werden können,  bleiben noch zwei Bereiche: Nichtdeutsche Herkunft oder Alter. Ersteres ist auszuschließen. Bleibt folglich die Diskriminierung von Alters wegen. Es wäre freundlich, wenn Sie mir erklärten, ab welchem Alter potenzielle Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen nicht mehr willkommen sind. So könnte ich dann sehr schnell feststellen, ob es sich für mich lohnt, auf der Homepage nach eventuell interessanten Stellen zu fahnden.
Mit besten Grüßen nach Künzelsau"

Eine etwaige Antwort von Frau T. wird nachgereicht.