Ab und an wollen
Arbeitswillige wissen, warum genau die mit viel Fleiß und Hoffnungen verfasste
Bewerbung nicht den erwünschten Erfolg gehabt hat. Fragen kostet ja nichts.
Also denn mal los und nachgefragt. Meist gibt es keine Antwort. Hier bei dem
Unternehmen aus Künzelsau schon. Frau T. schreibt:
"Sehr geehrter Herr Arbeitswilliger,
aufgrund der AGG können wir leider keinen
Grund dazu geben.
Falls Sie andere interessanten Stellen auf
unserer Homepage finden, können Sie sich wiederbewerben.
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und
einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
i. A. Francesca T.
International Human
Resources °
OOOPS ! Das AGG
also. Für Nichteingeweihte. Hinter dem Kürzel verbirgt sich das grooßartige
Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Das soll verhindern, dass Menschen aufgrund
von Merkmalen wie Geschlecht(liche Orientierung), Herkunft oder Alter beim
Bewerbungsprozess durch das Raster fallen. Offensichtlich wirkt das grooßartige
Gesetzt verblüffend effizient. Und das, obwohl es doch einigermaßen
schwammig ist. Da muss der
Arbeitswillige noch mal nachhaken.
" Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe
sie dahingehend, dass, falls Sie mir die tatsächlichen Gründe für eine
Ablehnung nennen würden, Sie eingestehen müssten, gegen das AGG verstoßen
zu haben. Da ich keinerlei Angaben über meine politische, religiöse oder
sexuelle Orientierung gemacht habe, diese aus meinen Unterlagen auch nicht
herausgelesen werden können, bleiben noch zwei Bereiche: Nichtdeutsche
Herkunft oder Alter. Ersteres ist auszuschließen. Bleibt folglich die
Diskriminierung von Alters wegen. Es wäre freundlich, wenn Sie mir erklärten,
ab welchem Alter potenzielle Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen nicht mehr
willkommen sind. So könnte ich dann sehr schnell feststellen, ob es sich für
mich lohnt, auf der Homepage nach eventuell interessanten Stellen zu fahnden.
Mit besten Grüßen nach Künzelsau"
Eine etwaige
Antwort von Frau T. wird nachgereicht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen