Jobtitel (m/w/d) oder auch (m/w/x). So liest man es heutzutage
landauf landab in Stellenannoncen und anderswo. Das ist gut so, denn niemand
soll sich ausgeschlossen fühlen. Allerdings gibt es subtile Versuche darauf
hinzuweisen welches Geschlecht, vom Jobanbieter bevorzugt wird. Da heißt es
dann etwa ‚Friseurin (w/m/d)‘. Oder ein Opernchor sucht einen Bass-Bariton
(m/w/d). Warum nicht?
In verflossenen Zeiten war man noch nicht so weit mit der
Gendergerechtigkeit. Wer hier nach Hinweisen sucht, möge die Augen aufsperren
und sich historische Grabsteine genauer betrachten. Damals war es durchaus
üblich, Ehefrauen ihren Ehemännern zuzueignen, ihnen zunächst den eigenen
Vornamen und somit die eigene Identität selbst nach dem Ableben vorzuenthalten.
Ein derartiges Grabmonument ist kein Einzelfall - zumindest auf dem Kölner
Melaten Friedhof. Auffällig: Die meisten Patriarchen, die sich derartige
Monumente setzten, sind Juristen. Als mögliche Erklärung hierfür mag angeführt
werden, dass Juristen von Haus aus ein feines Gespür für Eigentums- und
Besitzverhältnisse mitbringen.
Machen wir einen Sprung in Richtung Gegenwart, in eine
Zeit allerdings, in der das ‚m/w/d‘ mit all seinen Implikationen noch nicht im
allgemeinen Bewusstsein angekommen war. Dennoch zeugt der Text auf der Anzeige
von dem Bemühen, niemanden außen vor zu lassen, niemanden auszugrenzen.
Offensichtlich prangt die Anzeige schon einige Jahrzehnte
über der Werkstatt. Heute hieße es wohl:
‚Schneiderei für Änderungswillige M/W/D‘
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