Der Arbeitswillige glaubt zu wissen, dass Gefängniszellen
in den Justizvollzugsanstalten von den
Bewohnern bis zu einem gewissen Grad, selbst gestaltet werden können. Aha, das trägt sicherlich zu ein wenig Wohlbefinden in einer sonst eher betrüblichen
Gesamtsituation bei. Dennoch würden nur Zyniker von derartig gestalteten Zellen
als Freiraum sprechen. Obwohl die vorgegebenen Räume ja gestaltet wurden.
Freiräume – und das ist ja das Schöne an ihnen – laden zur
Gestaltung ein. Man kann also durchaus behaupten, es liege im Wesen, in der
Bestimmung eines Freiraums, frei gestaltet zu werden. Sonst wäre er ja ein
Teilzwangsraum. Ein Stromverkäufer hat dieses Thema wohl nicht mit der
gebotenen Sorgfalt durchdacht und schreibt in seiner
Talentumschmeichlungsanzeige:
„...denn bei uns
arbeitest du in einem agilen, interdisziplinären Webentwicklungsteam, trägst
dabei die Verantwortung für dein Tun und kannst deine Freiräume selbst
gestalten.“
Na, das ist mal ein Angebot. Da möchten die Talente doch
gleich aus der Haut fahren vor Glück. Da gibt es doch offenbar niemanden der
sagt: Mein Lieber, hier ist Dein Freiraum. Den musst Du aber in Yellow
streichen. Hier sehen alle Freiräume so aus. Nein, man darf auch eine andere Farbe wählen. Hauptsache Gelb.
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