Dienstag, 9. April 2013

Ein Paralleluniversum ist bereits gelandet





Nicht jedem schlägt dieselbe Stunde.  Nicht jeder hat dieselbe Zeit.  Zeit ist flexibel.  Arbeitszeit zumal. Das wissen wir ja.  Kürzlich stieß der Arbeitswillige auf ein Angebot, das mit dem als allgemein gültig empfundenen  Zeiterleben radikal aufräumt. Die Aufgaben:
  • Beratung und Begleitung der Fachabteilungen bei der Realisierung von Filmprojekten
  • Erstellung von Unternehmensvideos
  • Schnitt-, Ton- und Bildbearbeitung
  • Erstellung von Animationen
  • Erarbeitung von Konzepten und Drehbüchern
Das sind ja feine  und anspruchsvolle Aufgaben. Das muss auch so sein, denn:
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Aus eigenem Erleben weiß der Arbeitswillige, dass sich Menschen in Unternehmen, die Filme und Videos erstellen lassen wollen, gerne Zeit lassen und nehmen. Denn bis all das, was gezeigt und gesagt werden soll, durch die unterschiedlichsten internen /externen Abstimmungsstufen eskaliert ist .... da ziehen schon mal Wochen ins Land. Darum ist der Arbeitswillige überrascht, als er liest:
Die Position ist ausschließlich im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu besetzen und zunächst bis 31.07.2013 befristetet.
Sicher, das Leben allgemein, das Arbeitsleben insbesondere dreht sich immer schneller. Aber  lediglich 2 Monate für die oben genannten Ergebnisse im Plural?
Den  Arbeitswilligen verlangt es nach Gewissheit. Er erkundigt sich mittels einer Mail.
Sehr geehrte Frau E.;
mit Interesse sehe ich das oben näher bezeichnete Jobangebot. Kann es sein, dass sich bei der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein kleiner Fehler eingeschlichen hat? Vom 1.6. bis 31.7. scheint mir für die Exekutierung dieses anspruchsvollen Profils etwas kurz gegriffen. Falls es jedoch zutreffen sollte, wie lange wäre dann eine Probezeit?
Vielen Dank für eine Antwort
.
Und tatsächlich ist Frau E. so nett und antwortet:
Sehr geehrter Herr Arbeitswilliger,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es handelt sich tatsächlich nicht um einen Tippfehler. Die Position ist zunächst im Rahmen der Zeitarbeit für den Zeitraum vom 1.6. bis zum 31.07.2013 angefordert. Es besteht die Option auf Verlängerung.
Die Probezeit würde jedoch trotzdem 6 Monate betragen.
Beste Grüße

Nun kennt sich der Arbeitswillige nicht genau aus mit Quantenphysik, mit Wurmlöchern und ähnlich gelagerten Zeitsprüngen. Er kann auch nicht ausschließen, dass es Menschen gibt, die souverän in der Zeit hin- und herreisen können.  Für sich selber muss er mit Bedauern ausschließen, dass er in 2 Monaten eine 6monatige Probezeit  hinbekommen könnte.  Option hin oder her. Das liegt sicherlich in seiner Person begründet. Die bei dem führenden Kreditinstitut können das. Und noch viel mehr. Sie sind schließlich "Masters of the universe". So hat das mal in einem Film geheißen. Und in mehreren Filmen hat das ja mit dem flexiblen Raum-/Zeitkontinuum geklappt. Vielleicht ist das ja der eigentliche geforderte Beratungsansatz (siehe oben): Fachabteilungen dabei zu helfen, wie sie Zeit transzendieren können.

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