Möglicherweise ist der ein oder andere mit dem Begriff
‚Ghosting‘ nicht vertraut. Deshalb eine Definition (Wikipedia): Unter dem
Begriff Ghosting versteht man in einer Partnerschaft einen vollständigen
Kontakt- und Kommunikationsabbruch ohne Ankündigung. Obwohl vorher Dates
stattgefunden haben oder eine Beziehung bestand, laufen plötzlich jegliche
Kontaktversuche ins Leere.
Das ‚Ghosting‘ hat die Sphäre der Privatheit offenbar
verlassen und tummelt sich vielfältig auch in der Welt der Arbeit.
Ein Bonner Unternehmen, dass segensreiche IT-Produkte für
Dokumentenverwaltungen anbietet, sucht - oder vielleicht besser suchte- per
Annonce einen Texter/Redakteur für die Marketingabteilung.
Eine Ansprechpartnerin, Frau M. aus der Personalabteilung,
ist als Kontakt angegeben. Und sie will gerne die Bewerbung an die Zuständigen
des Marketings weiterleiten. Binnen zweier Wochen sei mit einer Rückmeldung zu
rechnen, gibt die nette Frau M. an.
Nichts geschieht. Auch angelegentliche Mailanfragen
bleiben unbeantwortet. Schließlich das Telefonat, das Klarheit bringt. Frau M.,
die Personalerin, gesteht, sie habe noch nichts von den Entscheidungsbefugten
aus dem Marketing gehört, noch habe man sie gebeten, den ein oder anderen
Kandidaten (w/m/divers) zu einem Gespräch einzuladen. Sie vermute, man habe von
der Besetzung dieser Position Abstand genommen. Genaues könne sie aber nicht
sagen, weil ja niemand mit ihr rede um Basisinfos auszutauschen. Es tue ihr leid
und wirklich schön sei das nicht.
Sie bot an, einfach mal so eine Absage zu senden. Auf die
Frage des Arbeitswilligen, welche Begründung außer vielleicht : ‚…. Konnten wir
uns aufgrund internen Ghostings nicht für Sie entscheiden ….‘ in dem Schreiben
erwähnt werden könnte, wiederholt sie mit kleiner Betroffenheit, dass das
wirklich nicht schön sei.
Und da hat Frau M. Recht. ‚Ghosting‘ ist niemals wirklich
schön, weder nach liebe- oder flirtgetriebenen Anbahnungen, noch im
Berufsleben, weder intern noch extern.
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